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Leistungsverrechnungen zwischen nahestehenden Unternehmen (Schwestergesellschaften)
Nicht verrechnete Assistenzleistungen (Gestellung von technischem Personal, Reisekosten etc) an eine Schwestergesellschaft stellen in der Regel verdeckte Ausschüttungen an die gemeinsame Muttergesellschaft dar. Forderungsabschreibungen verrechneter Leistungen, die an eine Schwestergesellschaft erbracht werden, sind nur dann möglich, wenn bereits die Entstehung der Forderung fremdüblich gestaltet ist, weshalb eine spätere Abschreibung steuerlich nicht anzuerkennen ist.
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RV/2100856/2013, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Die inländische Beschwerdeführerin ist im Bereich Anlagenbau, Produktion und Vertrieb von Biomassekesseln tätig. Die tschechische Schwestergesellschaft wurde von der Beschwerdeführerin mit dem Ziel gegründet, die Fertigung von Biomasse-Kesselanlagen aufzubauen, damit diese auch in Ostmitteleuropa verkauft werden können, wofür die Beschwerdeführerin das Verkaufsgebiet zugewiesen bekam. Die von der tschechischen Schwestergesellschaft produzierten Biomassekessel wurden zum größten Teil an die Beschwerdeführerin verkauft und von ihr dann in Österreich weiterverkauft.
Im Jahr 2007 wurde einer slowakischen Schwestergesellschaft, die als Zuliefererbetrieb d...