Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2016, Seite 79

Amtsrevision: Vorliegen einer Einkunftsquelle bei Vermietung eines Reihenhauses

Angela Stöger-Frank

Liegt bei einem nach der Anschaffung circa zwei Jahre leerstehenden und danach vermieteten Reihenhaus eine Einkunftsquelle vor?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
, Revision nicht zugelassen, Amtsrevision eingebracht

Die Entscheidung des BFG: Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wird durch die vorliegenden, klar nach außen erkennbaren Tatumstände (Abschluss eines Alleinvermittlungsauftrags mit einem Makler kurze Zeit nach Anschaffung des Reihenhauses, Anbieten des Objekts im Internet, Abschluss eines weiteren Alleinvermittlungsauftrags, gesicherte Abdeckung des eigenen Wohnbedürfnisses durch ein zweites Reihenhaus, schließlich die tatsächlich erfolgte Vermietung des Reihenhauses) objektiv belegt, dass die ernsthafte Vermietungsabsicht bereits bei Anschaffung des Reihenhauses gegeben war. Dies begründet beim zweistufigen Prüfungsschema in Stufe 1 die Schlussfolgerung, dass im Streitjahr 2007 bezüglich der in Frage stehenden Vermietung des im September 2007 angeschafften Reihenhauses von einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Vorgehen des Beschwerdeführers, nämlich die Inkaufnahme einer mehrjährigen Nichtvermietung, allenfalls „unwirtschaftlic...

Daten werden geladen...