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Mutter-Tochter-Richtlinie: „Offenkundigkeit“ einer verdeckten Ausschüttung nach § 94 Z 2 EStG
Bei Beurteilung der Voraussetzungen einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung gem der VO zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften iSd Mutter-Tochter-Richtlinie ist primär nicht zu prüfen, ob eine verdeckte Ausschüttung an sich besteht, sondern ob die abzugsverpflichtete Körperschaft deren Verwirklichung bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bzw Unternehmers erkannte oder erkennen musste. Somit ist, wie das BFG feststellte, nicht jede Verwirklichung einer verdeckten Ausschüttung zwangsläufig „offenkundig“. Diese in der Judikatur bislang nur wenig behandelte Problematik wird – ausgehend von einer konkreten Konstellation – in diesem Beitrag eingehend erörtert.
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RV/5100487/2013, Revision zugelassen |
1. Der Fall
1.1. Verfahrensablauf vor dem Finanzamt
Die beschwerdeführende, in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft (idF GmbH), ist im Installationsgewerbe tätig. An ihr ist zu 100 % eine in Deutschland situierte GmbH (idF Mutter-Ges) beteiligt. Der unternehmensrechtliche Geschäftsführer (idF Gf) ist an der Mutter-Ges zu 100 % beteiligt.
Strittig ist, ob durch eine seitens der GmbH erfolgte Anmietu...