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Liegt bei einem Pachtvertrag mit vereinbartem Weitergaberecht eine bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer vor?
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Liegt bei einem Pachtvertrag mit vereinbartem Weitergaberecht eine bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer vor? | |
RV/7100647/2011, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Ein Bestandvertrag über ein im Bau befindliches Hotelgebäude wurde auf 20 Jahre mit der Verlängerungsmöglichkeit auf zweimal fünf Jahre abgeschlossen. Der Pächter verpflichtete sich, das Hotel während dieser Zeit zu betreiben. Er konnte ohne Zustimmung des Verpächters seine Beteiligung an dieser Vereinbarung seinen Konzerngesellschaften bzw Tochtergesellschaften übertragen, es musste aber für die restliche Dauer dieser Vereinbarung das Hotel betrieben werden. Ebenso war es dem Verpächter möglich, den Vertrag jederzeit auf Dritte zu übertragen. Das Finanzamt ging bei der Festsetzung der Bestandvertragsgebühr von der Dauer des 18-fachen Jahreswertes gem § 15 BewG aus. Im Rechtsmittel wurde begehrt, von drei Jahren unbestimmter Dauer auszugehen, da diese Vertragsbestimmungen ein derartiges Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Vertragsdauer erreicht haben, dass von einer unbestimmten Dauer auszugehen ist.
2. Die Entscheidung
Das BFG wies das Rechtsmittel als unbegründet ab und ließ die Revision zu. Hat der Bestandgeber dem ...