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BFGjournal 1, Jänner 2016, Seite 35

Zwingende Zurückweisung nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge durch das BFG

Wolfgang Ryda

§ 264 Abs 5 BAO sowie die in § 323 Abs 37 BAO normierte Anwendung der §§ 243 bis 291 BAO idF BGBl I 2013/14 auf alle am unerledigten Berufungen münden in eine das Verwaltungsgericht eigenzuständig treffende Verpflichtung, nicht fristgerecht eingebrachte Vorlageanträge mit Beschluss zurückzuweisen.


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RV/7100930/2011, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

1.1. Umsatzsteuer 2006

Mit Bescheid vom wurde die Beschwerdeführerin zur USt für das Jahr 2006 veranlagt, wobei mit dem Hinweis, dass die UID-Nummer des leistenden Unternehmers im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung nicht mehr aufrecht gewesen sei, die im Ausmaß von 44.673,20 Euro geltend gemachten Vorsteuern nicht anzuerkennen seien.

Mit Schriftsatz vom wurde gegen vorgenannten Bescheid Berufung erhoben.

In der Folge wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom abgewiesen. Die BVE wurde laut aktenkundigem Rückschein am beim Postamt hinterlegt, respektive wurde der Beginn der Abholfrist mit ausgewiesen.

Am (das Datum der Postaufgabe lautet auf den ) langte beim Finanzamt ein mit datiertes Schriftstück ein, vermittels dessen die Beschwerdeführerin gegen die am eingelangte BVE vom Berufung erhob und die Vorlage an die Abgabenbehörde zweit...

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