Finanzstrafrecht 2023
1. Aufl. 2024
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S. 921. Gesetzliche Regelung der BJR
Aufgrund der Business Judgment Rule (BJR) kommt es zu einer Einschränkung der gerichtlichen Nachprüfung unternehmerischer Ermessensentscheidungen, die von Geschäftsleitungs- und Aufsichtsorganen einer Gesellschaft getroffen werden: Auf diese Weise soll der unternehmerische Ermessensspielraum der Gesellschaftsorgane respektiert und dem in einem Haftungsprozess drohenden Rückschaufehler (hindsight bzw outcome bias: Im Nachhinein ist man immer klüger) wirksam begegnet werden, als ein gewollter Nebeneffekt soll durch die Verringerung der Gefahr eines juristischen Nachspiels auch die Entscheidungsfreude der Organe gestärkt werden. In Anknüpfung an die bereits seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts in den USA entwickelten Grundsätze ist es in den letzten Jahrzehnten auch in Europa zu entsprechenden Tendenzen in der Judikatur sowie in mehreren Staaten zu einer gesetzlichen Regelung der BJR gekommen. In Österreich hat zunächst der OGH besondere Grundsätze zur Haftung für unternehmerische Ermessensentscheidungen entwickelt. Mit dem StRÄG 2015 wurde dann aus Anlass einer Gesetzesinitiative zur Entschärfung des strafrechtlichen Untreuetatbestands (§ 153 StGB) die BJR sowohl...