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Die gehörige Sorgfalt im (Finanz)Strafrecht
Leitner/Brandl (Hrsg)

Die gehörige Sorgfalt im (Finanz)Strafrecht

Finanzstrafrecht 2023

1. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-5013-5

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Dokumentvorschau
Die gehörige Sorgfalt im (Finanz)Strafrecht (1. Auflage)

1. Wann liegt ein Anfangsverdachtvor?

1.1. Welche Delikte des FinStrG können ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren begründen?

Grundsätzlich können nur vorsätzlich begangene Finanzdelikte eine gerichtliche Zuständigkeit auslösen. Sohin kommen hiefür die Tatbestände

in Frage.

S. 1201.2. Definition des Anfangsverdachtes

Gemäß § 195 Abs 1 FinStrG gelten auch in Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen die Bestimmungen der Strafprozessordnung, sofern im 3. Unterabschnitt des Finanzstrafgesetzes keine gesonderten Regelungen getroffen werden. Aufgrund dieser Generalklausel ist sohin die Anfangsverdachtsprüfung auch im Finanzstrafverfahren nach den Vorgaben der Strafprozessordnung durchzuführen.

Gemäß § 1 Abs 3 StPO liegt ein Anfangsverdacht vor, wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist. Zur Bejahung eines Anfangsverdachtes müssen jedoch nicht ...

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