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BFGjournal 11, November 2015, Seite 421

Rückwirkendes Ausscheiden eines Gruppenmitglieds bei errichtender Umwandlung

Wird ein Gruppenmitglied (Kapitalgesellschaft) durch eine errichtende Umwandlung zu einer Kommanditgesellschaft, weist es nicht mehr die für ein Gruppenmitglied erforderliche Rechtsform auf. Dies führt zwingend zum Ausscheiden aus der Unternehmensgruppe. Erfolgt das Ausscheiden vor Ablauf der Mindestdauer der Zugehörigkeit zur Gruppe gemäß § 9 Abs 10 Teilstrich 3 KStG (drei Jahre), ist im geänderten Gruppenfeststellungsbescheid das rückwirkende Ausscheiden aus der Gruppe auszusprechen ( RV/7101313/2010, Revision zugelassen).

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