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Sachbezug für Fahrvergünstigung eines ÖBB-Pensionisten
Nach § 3 Abs 1 Z 21 EStG ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen steuerfrei. Es handelt sich dabei um einen branchenspezifischen Sachbezug. Die Bestimmung setzt unter anderem voraus, dass die eigenen Arbeitnehmer oder deren Angehörige befördert werden. Damit sind nur alle aktiven Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen gemeint. Pensionisten sind nach dem klaren Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmung nicht als eigene Arbeitnehmer von Beförderungsunternehmen anzusehen und es ist daher eine Steuerfreiheit der Sachbezüge nicht gegeben. Somit kommt für den Beschwerdeführer als Bundesbahnbeamter im Ruhestand die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG für den Sachbezug nicht zum Tragen ( RV/2100134/2013, Revision nicht zugelassen).