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ISR 4, April 2022, Seite 130

Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

Tanja Schienke-Ohletz und Michal F. Kühn

AO § 39, § 90 Abs. 2; ErbStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ErbStG 1997 vom § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbs. 1; ErbStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 76 Abs. 1, § 118 Abs. 1 Satz 1, § 155S. 1; ZPO § 293, § 560; BGB § 49

1. NV: Der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts ist in dem Moment ausgeführt, in dem das gebundene Vermögen zivilrechtlich wirksam auf den Anfallsberechtigten übergeht. (Rz. 13)

2. NV: Zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vermögensgegenstände der Vermögensmasse auf den Erwerber übergehen, ist auf der Grundlage der dafür maßgebenden und nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu ermittelnden Rechtsordnung zu entscheiden. (Rz. 17)

3. NV: Die Ermittlung ausländischen Rechts ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen. (Rz. 20)

BFH Urt. - II R 40/18 - ECLI:DE:BFH:2021:U.250621.IIR40.18.0

Das Problem: Streitig war der schenkungsteuerliche Entstehungszeitpunkt einer Zuwendung bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG, wenn zwischen dem Beschluss des Trustees (Treuhänders) über die Auflö...

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