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Unzulässig gewordener Vorauszahlungsbescheid
Erweist sich die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen als unzulässig, weil die Partei im Jahr der Festsetzung mangels inländischer Anknüpfungspunkte nicht steuerpflichtig ist, können wegen der fehlenden Steuerpflicht die Vorauszahlungen nicht im Wege der Veranlagung zurückgefordert werden. Ein Rückzahlungsanspruch ergibt sich aber aus der bescheidmäßigen Feststellung des Finanzamtes, dass eine Veranlagung nicht durchgeführt werden kann.
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1. Der Fall
Laut Vorlagebericht liegt folgender Sachverhalt vor: „Mit Bescheid vom wurden Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2013 in Höhe von 8.619 Euro festgesetzt. Mit Ende Februar 2012 wurde die Einkünfteerzielung in Österreich beendet. Mit erfolgte die Veranlagung der Einkünfte für 2012. Damit verbunden wurde auch ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2014. Für das Jahr 2013 wurde eine leere Einkommensteuererklärung (Leermeldung) eingereicht. Da im Jahr 2013 keine Einkünfte erzielt wurden, erfolgt die Abweisung der Veranlagung.“
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Abweisung des „Antrages vom auf Durchführung der Arbeitneh...