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BFGjournal 9, September 2015, Seite 326

Amtsrevision: Teilabfindung des Pensionsanspruchs eines Rechtsanwalts

Angela Stöger-Frank

Kann auf eine Teilabfindung eines Pensionsanspruchs der begünstigte Steuersatz gemäß § 67 Abs 4 Teilstrich 1 EStG 1988 angewendet werden?


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RV/7101743/2015, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht

Die Entscheidung des BFG: Der Beschwerdeführer beantragte nach Erreichen des 65. Lebensjahres gleichzeitig die Auszahlung der Teilabfindung der Altersrente in Höhe von 50 % des Kontostandes und einer Altersrente auf Basis des durch die Teilabfindung reduzierten Guthabens ab . Diesem Antrag auf Gewährung einer Altersrente mit Teilabfindung wurde mit Beschluss des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien mit Wirkung ab stattgegeben und dem Beschwerdeführer neben einer Altersrente in Höhe von monatlich brutto 75,07 Euro eine Teilabfindung in Höhe von 50 % seines Guthabens (nach Abzug der Verwaltungskosten und des noch aushaftenden Betrages von 316 Euro sowie vor Steuern) in Höhe von 18.624,48 Euro gewährt.

Im Hinblick darauf, dass dem Rechtsanwalt bei Pensionsantritt laut Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien Teil B ein Rechtsanspruch auf Teilabfindung seiner Zusatzpension eingeräumt wird, ist der Abfindungsbetrag mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 6...

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