TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 9, September 2015, Seite 321

Ertragsteuerliche Behandlung von Pflichtversicherungsbeiträgen eines unentgeltlich tätig werdenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Wolfgang Ryda

Im Fall der Ausübung einer unentgeltlichen Geschäftsführertätigkeit eines Pensionseinkünfte beziehenden wesentlich Beteiligten stellen dessen an die SVA verausgabten Pflichtversicherungsbeiträge keine Betriebsausgaben dar, sondern sind in verfassungskonformer Auslegung als der freiwilligen Weiterversicherung vergleichbare Beiträge anzusehen und demzufolge als Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 zu behandeln.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/7103201/2011, Revision nicht zugelassen
§§ 4 Abs 4 Z 1 lit a, 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988

1. Der Fall

Der Pensionseinkünfte beziehende Beschwerdeführer fungierte im streitgegenständlichen Zeitraum auch als wesentlich beteiligter Geschäftsführer der X GesmbH. Zunächst wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid vom zur Einkommensteuer 2010 veranlagt, wobei Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Ausmaß von 18.011,94 Euro zum Ansatz gelangten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom wurde seitens des Beschwerdeführers eine Doppelerfassung seiner Pensionseinkünfte als Einkünfte aus selbständiger Arbeit ins Treffen geführt. Mit Vorhalt vom wurde der Beschwerdeführer ersucht, den Zusammenhang der im Ausmaß von 2.269,25 Euro geltend gemachten Sozialversicherungsbeiträge und der Bezug habe...

Daten werden geladen...