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BFGjournal 5, Mai 2015, Seite 195

Nachweis der Entrichtung der NoVA bis zur Entscheidung der Abgabenbehörde möglich

Karl Heinz Klumpner

Ein Nachweis der Entrichtung der NoVA kann laut VwGH jedenfalls bis zur Entscheidung der Abgabenbehörde erbracht werden. Dabei ist unerheblich, ob diese Entrichtung auf Grund eines nach der rechtswidrigen Verwendung gelegenen Vorganges erfolgt ist.

Abgabenschuldner, welche die entstandene NoVA für ihr Kraftfahrzeug innerhalb der gesetzlichen Frist und in voller Höhe beim Finanzamt angemeldet haben, sollten besser nicht weiterlesen; sie könnten sonst bereuen, einen höheren Betrag an NoVA entrichtet zu haben als notwendig. Der VwGH hat nämlich jüngst erkannt, dass man die NoVA für ein widerrechtlich im Inland verwendetes Fahrzeug auch noch später entrichten darf und die spezielle Wortfolge des § 1 Z 3 Satz 2 NoVAG 1991, wonach keine der NoVA unterliegende erstmalige Zulassung vorliegt, wenn ein Nachweis über die Entrichtung der NoVA erbracht wird, eine Ausnahme von dem Grundsatz schafft, dass Bestand und Höhe eines entstandenen Abgabenanspruchs rückwirkend nicht beeinflusst werden.


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Ra 2014/16/0025; RV/6100640/2013, Revision nicht zugelassen
§ 1 Z 3 NoVAG idF BGBl I 2007/24

1. Der Fall

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden der Sachverhalt und der Gang des Verfahrens nur überblicksweise dar...

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