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BFGjournal 5, Mai 2015, Seite 180

Veräußerungsgewinne aus Kommanditbeteiligungen und Einstellung der Erwerbstätigkeit

Gabriele Krafft

Veräußerungsgewinne aus Kommanditbeteiligungen wurden über viele Jahre dem halben Steuersatz aus Anlass der Betriebsveräußerung im Pensionsfall zugeordnet. In seiner neueren Judikatur (; , 2008/15/0094) brachte der VwGH zum Ausdruck, dass Kommanditbeteiligungen als kapitalistische Beteiligungen auch im Pensionsfall keiner Halbsatzbegünstigung unterliegen. Das BMF vertritt in den EStR die Auffassung, dass für den Fall der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe/Veräußerung einer anderen aktiven Tätigkeit der Halbsatz dennoch anzuwenden sei. Diese Rechtsansicht wird vom BFG im Hinblick auf die Judikatur des VwGH nicht geteilt.


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RV/7100236/2014, Revision zugelassen
§§ 24, 37 Abs 1 und 5 Z 3 EStG 1988; §§ 188, 252 Abs 1 BAO

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (geboren 1939) beendete mit seine seit mehr als sieben Jahren ausgeübte selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt und erzielte im Jahr 2009 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Veräußerungsgewinn) in Höhe von rund 170.000 Euro. Zudem war er 2009 an vier Kommanditgesellschaften (KG 1, KG 2, KG 3 und KG 4) beteiligt. Mit Bescheid vom setzte das Finanzamt (FA) die Einkom...

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