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Beitragsrechtliche Beurteilung von Krankenkostenzuschüssen
2009/08/0257.
Im ASVG ist einerseits eine Beitragsbefreiung für freiwillige soziale Zuwendungen des Dienstgebers an alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen von Dienstnehmern, andererseits eine solche für einmalige soziale Zuwendungen des Dienstgebers an individuell bezeichnete Dienstnehmer aus besonderen Anlässen vorgesehen.
Der VwGH hat diese Regelungen im Hinblick auf die Gewährung von Krankenkostenzuschüssen an Dienstnehmer folgendermaßen interpretiert:
Die Anwendung des erstgenannten Beitragsbefreiungstatbestandes schied nach Ansicht des VwGH aus, weil damit nur Zuwendungen erfasst werden sollen, bei denen der Empfängerkreis zwar abstrakt (Betriebszugehörigkeit bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienstnehmergruppe), aber nicht individuell bekannt ist. Im Beschwerdefall war diese Bedingung nicht erfüllt, weil im Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits feststand, welchen Dienstnehmern und in welchem Ausmaß die Zuwendungen jeweils gewährt werden. Im Hinblick auf diese widersprüchlichen Voraussetzungen (bei nicht zurechenbaren Zuwendungen fehlt es ohnehin am Entgeltcharakter) ist es verständlich, dass die entsprechende Steuerbefreiungsregelung mit dem HWG 2002 (BG...