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Bundesfinanzgericht und außergewöhnliche Belastungen
Der Beitrag behandelt - thematisch gegliedert - zehn „typische“ und somit aus Sicht der Praxis bedeutsame, in den letzten Monaten ergangene Entscheidungen des BFG zu außergewöhnlichen Belastungen iSd §§ 34 f EStG 1988 bzw der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (BGBl 1996/303) samt weiterführenden Praxishinweisen. Der Beitrag ist ein Auszug aus einem Vortrag des Autors an der Johannes-Kepler-Universität in Linz.
1. Aufwendungen iZm einer Krankheit oder Behinderung
1.1. Fitnessstudiobesuch
, Revision nicht zugelassen
1.1.1. Die Entscheidung
Der Besuch eines Fitnessstudios stellt - nach der für das BFG bindenden Ansicht des VwGH - nur dann eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn eine vor Beginn ausgestellte genaue ärztliche Anordnung mit festem Trainingsplan und Einbettung der laut ärztlicher Anordnung absolvierten Trainingseinheit in eine ärztlich überwachte Behandlung vorliegt. Ärztliche „Empfehlungen“ ohne konkreten Verordnungscharakter sind insoweit nicht ausreichend.
1.1.2. Praxishinweise
Das Erkenntnis des BFG folgt dem VwGH-Erkenntnis vom , 2012/15/0136 (vgl zur vorangegangenen UFS-Entscheidung vom , RV/0132-W/11, Schwe...