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Amtsrevision: Vertreterpauschale für einen Einkäufer
Strittig sind die Vertretertätigkeit und die Inanspruchnahme des entsprechenden Pauschales.
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Die Entscheidung
Die Entscheidung des BFG: Der Beschwerdeführer wirbt Mitglieder für eine Einkaufsgenossenschaft sowie Lieferanten für diese Mitglieder an und ist (fast) ausschließlich im Außendienst tätig. Mit diesen Kunden führt er Geschäftsabschlüsse herbei. Darüber hinaus muss der Beschwerdeführer laut Stellenbeschreibung dafür Sorge tragen, dass sich die Einkaufsanteile bei seinen Mitgliedern erhöhen, was wiederum eine Umsatzsteigerung bei der Firma bewirken soll. Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass eine „völlig untergeordnete andere Tätigkeit“ der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales nicht entgegenstehe (; , 2008/15/0231).
Die Amtsrevision: Das Finanzamt argumentiert, dass das Hauptaugenmerk der Tätigkeit in der Verbesserung und dem Ausbau von Einkaufsvorteilen für die Mitgliederbetriebe liege. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass die Tätigkeit (fast) ausschließlich in der Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen bestehe und diese direk...