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BFGjournal 4, April 2015, Seite 158

Produktionsstätten in Fernost und Sozialstandards

Wilhelm Pistotnig

Die Kosten für auf eigene Rechnung eines Importeurs, der die eingeführten Waren weiterverkauft, durch beauftragte Inspektoren zusätzlich durchgeführte Kontrollen, ob in den Produktionsstätten in Fernost die Sozialstandards eingehalten werden, sind keine Zahlungen, die der Käufer unmittelbar oder mittelbar erbringt. Die Kosten solcher Tätigkeiten werden gemäß Art 29 Abs 3 Buchst b Zollkodex (ZK) bei der Ermittlung des Zollwerts dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nicht zugeschlagen.


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RV/4200045/2013 ua, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht
Art 29 Abs 1 und 3 ZK

1. Der Fall

1.1. Vorbemerkungen

Die Beschwerdeführerin handelt mit Sportartikeln und Sportbekleidung und hat mit einer chinesischen Limited im Jahr 2010 eine schriftliche Vereinbarung und auf der Basis dieser Vereinbarung eine weitere schriftliche mit chinesischen Inspektoren geschlossen. Inhalt der Vereinbarung mit der Limited ist die Geschäftsabwicklung bei Bestellungen von Produkten. Die Limited soll exklusiv Lieferanten bei Bestellungen aus Fernost und Material bzw. Zubehör sowie Partner für die internationale Werbung und das Design suchen und Partner finden, die prüfen und gewährleisten,...

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