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BFGjournal 4, April 2015, Seite 157

Pauschale Reisekosten eines Fernfahrers

(B. R.) – Nach Ansicht des VwGH kann eine pauschale Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten dann nicht erfolgen, wenn für den Arbeitnehmer Aufwendungen der fraglichen Art (Nächtigungskosten) überhaupt nicht anfallen (zB ). Der Steuerpflichtige hat Kosten iZm im Rahmen von Auslandsreisen angefallenen Nächtigungen nicht nachgewiesen, sondern begehrt deren pauschale Berücksichtigung. Er behauptet nicht, dass Kosten für ein Quartier erwachsen seien. Vielmehr wurde bestätigt, dass ihm eine Nächtigungsmöglichkeit in der Lkw-Kabine zur Verfügung stand und die Ruhezeiten ausnahmslos darin verbracht wurden. Eine pauschale Berücksichtigung von Nächtigungskosten kommt daher nicht in Betracht, weil solche Kosten nicht erwachsen sind. Der zu berücksichtigende Nächtigungsaufwand umfasst auch die Kosten des Frühstücks. Diese können neben den eigentlichen Übernachtungskosten geltend gemacht werden. Auch die Verwaltungspraxis sieht vor, dass bei Beistellung einer Nächtigungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber Kosten für Frühstück und für Benützung von Sanitäranlagen als Werbungskosten abzugsfähig sind (Rz 317 LStR 2012). Kann die Höhe dieser tatsächlichen Aufwe...

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