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Falsche Kategorisierung eines automatisiert übermittelten Lohnzettels ist kein Wiederaufnahmegrund
Die nach rechtskräftiger Veranlagung erfolgte Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) berechtigt nicht zur Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO idF vor dem FVwGG 2012, BGBl I 2013/14. Dies ungeachtet des Umstands, dass die ursprünglich falsche Lohnzettelindikation „Lz-Art 8“ („Lohnzettel für beschränkt Steuerpflichtige, für die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen keine Lohnsteuer einzubehalten ist. Lohnzettel für im Ausland Wohnhafte“) dazu führte, dass inländische Pensionseinkünfte nicht erfasst wurden.
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2012/15/0164; RV/0380-F/10 | § 303 Abs 4 BAO idF vor dem FVwGG 2012, BGBl I 2013/14 |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer bezog in den sechs Streitjahren ausländische und inländische Pensionseinkünfte. Er reichte Steuererklärungen online ein und übermittelte alle Besteuerungsgrundlagen. Die seitens der PVA elektronisch überspielten und für die Finanzamtsbediensteten nicht sichtbaren Lohnzettel über die inländischen Pensionseinkünfte enthielten die Indikation „Lz-Art 8“, durch welche deren steuerliche Erfassung verhindert wurde. Die in der Folge ergehenden Einkommensteuerbescheide wiesen daher als Besteuerungsgrundlage nur die ausländisc...