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Eingriffe des Gesetzgebers zur Verringerung von Einkommensdisparitäten sind zulässig
Die Abzugsverbote nach § 20 Abs 1 Z 7 und 8 EStG idF AbgÄG 2014 sind verfassungskonform. Die Besteuerung von Managergehältern über 500.000 Euro und das Abzugsverbot für freiwillige Abfertigungen verstoßen weder gegen den Gleichheitsgrundsatz, noch wird der Vertrauensschutz verletzt.
Die steuerrechtliche Literatur begegnete den Regelungen des AbgÄG 2014 zur Besteuerung von Gehältern über 500.000 Euro und dem Abzugsverbot für freiwillige Abfertigungen mit großer Skepsis. Die ersten Anträge des BFG auf Gesetzesprüfung der Regelung der Managergehälter beim VfGH wurden daher in zahlreichen Publikationen aufgearbeitet. Der VfGH hat sich der Antragskonstellation mit besonderer Sorgfalt angenommen und neben den Verfahrensparteien auch das antragstellende Gericht zur Verhandlung geladen, die Entscheidung wurde mittlerweile veröffentlicht. Im Folgenden ist neben der Darstellung des Verfahrensablaufs auch auf jene Umstände einzugehen, die für künftige Antragstellungen bedeutsam sind.
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G 136/2014 ua; RN/5100001/2014; , RN/6100001/2014; , RN/7100004/2014 |
1. Antragstellungsmöglichkeit und Voraussetzungen
1.1. Antragsberechtigung bzw -verpflichtung
Nach Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG idF BGBl 51/2012 vom erkennt der Vf...