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Kartenpokerspiel und Rechtsverkehrsteuern
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Kartenpokerspiel und Rechtsverkehrsteuern | |
RV/3100566/2012, Revision nicht zugelassen; , RV/3100567/2012, Revision nicht zugelassen |
Die Entscheidung
Das Kartenpokerspiel in den Varianten Texas Hold’em und Omaha Hold’em unterliegt wegen seiner vorwiegenden Zufallsabhängigkeit sowohl als Cash-Game als auch in Turnierform der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. b GebG i. d. F. vor dem .