Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH zur Besteuerung schwarzer ausländischer Investmentfonds
Die Kapitalverkehrsfreiheit steht der deutschen Regelung entgegen, wonach, wenn ein ausländischer Investmentfonds die Verpflichtungen zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht erfüllt, die Erträge, die der Steuerpflichtige aus diesem Investmentfonds erzielt, pauschal zu besteuern sind, da diese Regelung dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lässt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Der Fall
Die Kläger (Mutter und Sohn van Caster) leben in Deutschland und besitzen Anteile an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, die bei einer belgischen Bank im Depot gehalten werden. Für diese Fondsanteile lagen keine Meldungen im Sinne des § 5 des deutschen Investmentsteuergesetzes (dInvStG) vor.
Die Kläger erklärten die Erträge aus ihren Anteilen an diesen Investmentfonds für die Jahre 2003 bis 2008 im Wege der Schätzung oder durch Ansatz anhand von ihren Erklärungen beigefügten Belegen oder Informationen aus der Börsenzeitung. Das Finanzamt ermittelte die Erträge aus den intransparenten Fonds nach der Regel des § 6 dInvStG p...