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BFGjournal 12, Dezember 2014, Seite 444

Besteuerung von Künstlern im internationalen Steuerrecht

Clemens Danda

Ein österreichischer Veranstalter leistete für mehrere Opernproduktionen Entgelte an eine belgische Kapitalgesellschaft. Die Opernaufführungen wurden von einem Schweizer Einzelunternehmer in Österreich erbracht. Nach Ansicht des BFG sei die Zwischenschaltung der belgischen Kapitalgesellschaft lediglich erfolgt, um steuerliche Vorteile zu erreichen. Dabei ging es um die Anwendung des vorteilhaften DBA Belgien, das Österreich kein Besteuerungsrecht der Kapitalgesellschaft zugeteilt hätte (nach Ansicht des BFG ein Fall des sog. treaty shopping). Bei einer Betrachtung nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt sei der Leistungsempfänger ein Schweizer Einzelunternehmer. Das Besteuerungsrecht Österreichs ergebe sich gemäß Art. 17 DBA Schweiz. Der österreichische Veranstalter sei von der Abgabenbehörde daher berechtigterweise gemäß § 99 Abs. 1 i. V. m. § 100 Abs. 2 EStG 1988 zur Haftung für die Abzugssteuer herangezogen worden.


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RV/7101272/2013 (miterledigt RV/7101273/2013; gemäß § 23 Abs. 3 BFGG nicht in der Findok veröffentlicht)

1. Der Fall

Ein österreichischer Veranstalter (Beschwerdeführer) von Opernaufführungen hatte über einen längeren Zeitraum verteilt Entgelte für mehrere Opernproduktionen an eine belgisc...

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