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BFG-Entscheidungen zum Alleinverdienerabsetzbetrag
Der folgende Beitrag bietet eine Übersicht aktueller BFG-Entscheidungen zum Alleinverdienerabsetzbetrag. § 33 Abs. 4 EStG1988 normiert die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrags. Neben den in der Person des Partners gelegenen Voraussetzungen darf dieser nicht mehr als 6.000 Euro jährlich erzielen. In diese Grenze sind auch die nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a, nach § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 32 EStG 1988 sowie die aufgrund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlichen Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte miteinzubeziehen. Für den Alleinverdienerabsetzbetrag sind sämtliche Bezüge des (Ehe-)Partners zu berücksichtigen.
1. Berücksichtigung der Einkünfte des Ehepartners für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrags
Die Entscheidung: RV/7101915/2014 (Revision nicht zugelassen).
2. Für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrags ist der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid des (Ehe-)Partners bindend
Die Entscheidung: RV/7101830/2013 (Revision nicht zugelassen).
3. Zu Unrecht bezogener Alleinverdienerabsetzbetrag ist ein Pflichtveranlagungstatbestand
Die Entscheidung: RV/6100502/2013 (Revision nicht zugelassen).