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Abgabenrechtliche Begünstigungen für eine Behindertenwerkstätte
Unterhalten gemäß den §§ 34 ff. BAO abgabenrechtlich begünstigte Körperschaften sog. „Beschäftigungsbetriebe“, um beeinträchtigten Personen Rehabilitationsmaßnahmen anzubieten, können diese Betriebe im Wettbewerb zu ähnliche Leistungen erbringenden steuerpflichtigen Betrieben stehen. Daraus können sich abgabenrechtliche Folgen, insbesondere im Bereich der Umsatz- oder Körperschaftsteuer, ergeben. Daher ist zu klären, ob es sich dabei um einen in Kauf zu nehmenden „unvermeidbaren“ oder einen „vermeidbaren“ Wettbewerb handelt.
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RV/7102376/2011, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin, eine Tochter-GmbH einer weiteren GmbH, führte eine Behindertenwerkstätte (Tischlerei und Personalleasing mit vier Schlüsselarbeitskräften und ca. 15 körperlich behinderten Personen als Dienstnehmern) ohne spezielle zusätzliche Betreuung. Sie beanspruchte unter dem Titel der Gemeinnützigkeit dafür steuerliche Begünstigungen. Die Tischlerei erhält von der Mutter-GmbH, öffentlichen Einrichtungen, privaten Unternehmen und Privatpersonen Aufträge. Sie ist professionell eingerichtet und stellt hochwertige Produkte her. Im Bereich Personalleasing werden Mitarbeiter bei öffentlichen Einrichtu...