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Veräußerung der Beteiligung i.S.d. § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht – Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht – Niederländische Kapitalgesellschaft (B.V.)
EStG 2009 § 17 Abs. 1; EStG 2009 § 17 Abs. 2 Satz 3; DBA NLD 2012 Art. 13 Abs. 5, Art. 13 Abs. 6; EStG 2009 § 1 Abs. 1; AStG § 6; EStG VZ 2016
Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S.v. § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist. (Rz. 20) (Rz. 21)
BFH Urt. - IX R 13/20 - ECLI:DE:BFH:2021:U.261021.IXR13.20.0
Das Problem: Das Kernproblem des Falls liegt in der Auslegung der Verstrickungsregelung des § 17 EStG. Der Ermittlung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen sind grundsätzlich die historischen Anschaffungskosten zugrunde zu legen. In Fällen, in denen der Steuerpflichtige während des Haltens der Beteiligung nach Deutschland zugezogen war, wird der Gewinnermittlung allerdings der gemeine Wert der Anteile im Zuzugszeitpunkt zugrunde gelegt, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er im Wegzugsstaat einer § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen hat.
Im Entscheidungssachverhalt war ein niederländischer Staatsbürger Alleingesellschafter einer niederländischen Kapitalgesellschaft, deren Anteile er im Pr...