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BFGjournal 10, Oktober 2014, Seite 384

Arbeitszimmer außerhalb des Wohnbereichs (Zweitwohnung als Arbeitszimmer)


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Arbeitszimmer außerhalb des Wohnbereichs (Zweitwohnung als Arbeitszimmer)
Ra 2014/13/0010; RV/7100760/2014

1. Der Fall

Der Steuerpflichtige ist Universitätsassistent und lebt mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung. Im selben Haus hat er mit der Lebensgefährtin eine zweite (Eigentums-)Wohnung erworben, hinsichtlich deren er argumentiert, diese „als Arbeitszimmer außerhalb des Wohnungsverbands“ für seine berufliche Tätigkeit (Forschungsarbeiten etc.) zu verwenden.

Der UFS hat im Erstverfahren () die Kosten für die Zweitwohnung nicht als Werbungskosten anerkannt und dies insbesondere damit begründet, dass die Universität als Tätigkeitsmittelpunkt anzusehen sei. Der VwGH hat die Entscheidung mit Erkenntnis vom , 2013/13/0103, aufgehoben, weil der Tätigkeitsmittelpunkt nur in Fällen eines häuslichen Arbeitszimmers relevant sei, es im gegenständlichen Fall aber um ein Arbeitszimmer außerhalb des (ersten) Wohnungsverbands ging (vgl. dazu auch ).

2. Die Entscheidung

Die Entscheidung des BFG: Das BFG hat im fortgesetzten Verfahren die Werbungskosten für die zweite Wohnung anerkannt. Der einschränkende...

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