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BFGjournal 10, Oktober 2014, Seite 368

Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen durch eine Privatstiftung ist keine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG

Erik Pinetz

In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis beschäftigt sich das BFG mit dem Zuwendungsbegriff des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG und kommt dabei zum Ergebnis, dass Pflichtteilsansprüche der Begünstigten gegen eine Privatstiftung nicht unter diese Bestimmung zu subsumieren sind. Die in der Literatur für ein solches Ergebnis vorgebrachten Argumente sind für das Gericht so überzeugend, dass eine ordentliche Revision an den VwGH trotz wohl abweichender Ansicht der Finanzverwaltung in den Stiftungsrichtlinien nicht zugelassen wurde.


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RV/6100579/2008; außerordentliche Revision eingebracht zu Ra 2014/15/0021

1. Der Fall

Nachdem der Stifter nahezu sein gesamtes Vermögen in die beschwerdeführende Privatstiftung eingebracht hatte und danach verstorben war, kam es zwischen den Nachkommen und der Privatstiftung zu einem Vergleich über etwaige Pflichtteilsansprüche. Gemäß dieser Vereinbarung hatte die Privatstiftung einen Pauschalbetrag an die pflichtteilsberechtigten Nachkommen über entsprechende Ausschüttungen in einer festgelegten Form zu bezahlen, und zudem hatten die Nachkommen auch das Recht, eine Liegenschaft der Privatstiftung zu nutzen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kam es durch diesen Vergleich zu ein...

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