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Rückgängigmachen einer verdeckten Ausschüttung
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Rückgängigmachen einer verdeckten Ausschüttung | |
RV/7103169/2012 |
1. Die Entscheidung
Das BFG sah, dem Finanzamt folgend, durch eine fremdunübliche Kontokorrentvereinbarung, die zu Forderungen der GmbH gegenüber den Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto führte, den Tatbestand der verdeckten Ausschüttung grundsätzlich als verwirklicht an.
Das BFG verwies jedoch darauf, dass verdeckte Ausschüttungen bis zum Bilanzstichtag rückgängig gemacht werden könnten (, 0204). Die Saldierung offener Ausschüttungen mit dem durch die Kontokorrentvereinbarung offenen Verrechnungskonto kann als Rückgängigmachen gesehen werden, zumal in den von den Gesellschaftern gelegten „Darlehensanboten“ diese regelmäßig vorgesehen ist. Wirtschaftlich betrachtet waren die strittigen Zahlungen Vorgriffe der Gesellschafter auf unternehmensrechtlich zu beschließende Ausschüttungen. Eine andere Auslegung würde die GmbH zum „Selbstbedienungsladen“ ihrer Gesellschafter () machen. Andererseits wäre es überschießend und ginge am Parteiwillen vorbei, die Saldierung der verdeckten mit offenen Ausschüttungen als Einlagen zu sehen. Finden von den Gesells...