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BFGjournal 9, September 2014, Seite 335

Absetzbarkeit des restlichen Übergangsverlusts zum Einbringungsstichtag

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Absetzbarkeit des restlichen Übergangsverlusts zum Einbringungsstichtag
RV/7101430/2010, Amtsrevision eingebracht

1. Die Entscheidung

Der im Wirtschaftsjahr 2003 ermittelte Übergangsverlust in Höhe von rund 50.000 Euro hat nach Geltendmachung von Siebentelbeträgen während des Zeitraums 2003 bis 2007 zum rund 15.000 Euro betragen.

Der Beschwerdeführer hat am sein Einzelunternehmen in eine GmbH gemäß Art. III UmgrStG eingebracht und davor zum freiwillig einen Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 vorgenommen. Daraus ergab sich ein Übergangsgewinn von rund 30.000 Euro, von dem der Beschwerdeführer einen Übergangsverlust i. H. v. rund 23.000 Euro in Abzug brachte.

Strittig ist, ob das letzte Siebentel des Übergangsverlusts aus dem Jahr 2003 im Zusammenhang mit der Einbringung des Einzelunternehmens nach Art. III UmgrStG beim Beschwerdeführer im letzten Gewinnermittlungszeitraum zu berücksichtigen war.

Da die Einbringung nach Art. III UmgrStG als entgeltlicher Vorgang zu beurteilen war und demnach eine Veräußerung darstellt, geht dementsprechend das noch nicht verrechnete Siebentel aus dem Übergangsverlust 2003 nicht auf die übernehmende Körperschaft über. Es war daher im vorliegenden Fall das...

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