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BFGjournal 9, September 2014, Seite 334

Mantelkauf im Zusammenhang mit verdeckter Treuhandschaft

Melanie Raab und Bernhard Renner

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Mantelkauf im Zusammenhang mit verdeckter Treuhandschaft
RV/7103848/2009

1. Die Entscheidung

Das gegenständliche Erkenntnis behandelt die Frage, ob in Fällen, in denen ein Treuhänder Gesellschaftsanteile erwirbt, das Tatbestandsmerkmal „wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur“ des den Verlustvortrag ausschließenden Mantelkaufs erfüllt wird.

Das BFG kam zum Ergebnis, dass dann, wenn der Erwerber von Gesellschaftsanteilen diese treuhändig für den Veräußerer hält, keine den Verlustabzug ausschließende Änderung der Gesellschafterstruktur vorliegt. Es wäre sinnwidrig, innerhalb eines wirtschaftliche Begriffe verwendenden Tatbestands bloß ein Tatbestandsmerkmal in rechtlicher Betrachtung auszulegen.

Auch der VwGH sieht der Abgabenbehörde gegenüber offengelegte Treuhandschaften i. Z. m. dem Mantelkauftatbestand als beachtlich an (Anmerkung: gemeint offenbar ).

S. 3352. Praxishinweise

Das dem Mantelkauf immanente Tatbestandsmerkmal der Änderung der Gesellschafterstruktur ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, insbesondere die Veräußerung von Anteilen. Es kommt dabei primär auf die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Gesellschaft...

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