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Mantelkauf im Zusammenhang mit verdeckter Treuhandschaft
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Mantelkauf im Zusammenhang mit verdeckter Treuhandschaft | |
RV/7103848/2009 |
1. Die Entscheidung
Das gegenständliche Erkenntnis behandelt die Frage, ob in Fällen, in denen ein Treuhänder Gesellschaftsanteile erwirbt, das Tatbestandsmerkmal „wesentliche Änderung der Gesellschafterstruktur“ des den Verlustvortrag ausschließenden Mantelkaufs erfüllt wird.
Das BFG kam zum Ergebnis, dass dann, wenn der Erwerber von Gesellschaftsanteilen diese treuhändig für den Veräußerer hält, keine den Verlustabzug ausschließende Änderung der Gesellschafterstruktur vorliegt. Es wäre sinnwidrig, innerhalb eines wirtschaftliche Begriffe verwendenden Tatbestands bloß ein Tatbestandsmerkmal in rechtlicher Betrachtung auszulegen.
Auch der VwGH sieht der Abgabenbehörde gegenüber offengelegte Treuhandschaften i. Z. m. dem Mantelkauftatbestand als beachtlich an (Anmerkung: gemeint offenbar ).
S. 3352. Praxishinweise
Das dem Mantelkauf immanente Tatbestandsmerkmal der Änderung der Gesellschafterstruktur ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, insbesondere die Veräußerung von Anteilen. Es kommt dabei primär auf die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Gesellschaft...