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Vom Beteiligungsverhältnis abweichende (alineare) verdeckte Ausschüttung
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Vom Beteiligungsverhältnis abweichende (alineare) verdeckte Ausschüttung | |
RV/7100232/2012 |
1. Die Entscheidung
Das Finanzamt schrieb dem Minderheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer KESt für verdeckte Ausschüttungen der GmbH an ihn vor. Laut einem im Konkursverfahren der GmbH erstellten Gutachten seien Eingangsrechnungen von zwei Firmen zwar im Rechenwerk vorhanden, diesen lägen aber keine Leistungen zugrunde. Sie hätten als Scheinrechnungen lediglich dazu gedient, den hohen Kassastand zu reduzieren. Da mit Sicherheit anzunehmen sei, dass die Firmen die Gelder nicht erhalten hätten, würden diese dem Minderheitsgesellschafter als verdeckte Ausschüttung zugerechnet.
Das BFG verwies darauf, dass dann, wenn eine verdeckte Ausschüttung dem Grunde nach feststehe und es keine Anhaltspunkte dafür gebe, wer konkreter Bezieher der Vermögensvorteile sei, im Zweifel von einem Zufluss nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an alle Anteilsinhaber auszugehen sei (, RV/0046-W/04 [anhängig unter VwGH 2012/13/0001]; Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG [2011] § 8 Tz. 360).
Das Finanzamt hat die gesamte verdeckte Ausschüttung deshalb dem Geschäftsführer zug...