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Rahmenkredit als verdeckte Ausschüttung
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Rahmenkredit als verdeckte Ausschüttung | |
RV/6100388/2009 |
1. Die Entscheidung
Gesellschafter einer GmbH waren die zu Geschäftsführern bestellten A und B (Beteiligungsausmaß 50 % bzw. 25 %) sowie C (25 %). Frau C war Gesellschafterin einer GmbH, die 2004 in der Folge in eine GmbH & Co KG umgewandelt wurde und an der A und B mit je 25 % als Kommanditisten beteiligt waren. Die GmbH gewährte dieser, zunächst ohne schriftliche Vereinbarung, einen Rahmenkredit i. H. v. 77.500 Euro. Der Tilgungsplan weist eine Kreditlaufzeit vom bis aus. Die monatlich geleisteten Annuitäten betrugen zunächst 200 Euro, sodann je 220 Euro und zuletzt 330 Euro. S. 330 Der Kreditvertrag wurde nach Angaben der GmbH deshalb nicht vergebührt, weil die Höhe des Kreditrahmens anfänglich nicht klar gewesen sei.
Aus den Bilanzen der GmbH & Co KG sind u. a. hohes negatives Eigenkapital und hohe Bankverbindlichkeiten ersichtlich. Es wurden ausschließlich Verluste erwirtschaftet.
Das BFG ging von einer verdeckten Ausschüttung aus. Darlehensvereinbarungen zwischen einer Körperschaft und ihren Anteilseignern bzw. diesen Nahestehenden müssen von vornherein ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten. I...