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Ausschüttungsfiktion bei rückbezogenen Entnahmen bei negativem Kapitalkonto und Einbringungen nach dem UmgrStG
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Ausschüttungsfiktion bei rückbezogenen Entnahmen bei negativem Kapitalkonto und Einbringungen nach dem UmgrStG | |
RV/4100717/2008 |
1. Die Entscheidung
Auf Grundlage des Einbringungsvertrags vom brachte ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb unter Zugrundelegung einer Einbringungsbilanz per unter Inanspruchnahme des Art. III UmgrStG als Sacheinlage in eine neu gegründete GmbH ein. Zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrags wurden Entnahmen i. H. v. rund 107.000 Euro getätigt. Dies wurde durch den Ansatz eines Passivpostens in der Einbringungsbilanz, die dem Einbringungsvertrag angeschlossen worden ist, belegt.
Soweit sich ein negativer Buchwert des einzubringenden Vermögens ergibt oder sich ein solcher erhöht, gelten die als rückwirkende Entnahmen zu behandelnden Beträge als Passivposten im Ausmaß des negativen Buchwerts als an den Einbringenden ausgeschüttet. Durch die rückbezogenen Entnahmen wurde das negative Eigenkapital noch um die Entnahmen erhöht, weswegen der Passivposten zur Gänze als an den Einbringenden ausgeschüttet gilt.
2. Praxishinweise
Gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG kann bei der Einbringung von Betrieben das nach § 14 Abs. 2 UmgrStG anzusetzende Vermögen verändert werden. ...