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Vorteilsausgleich zwischen Einlage und verdeckter Ausschüttung
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Vorteilsausgleich zwischen Einlage und verdeckter Ausschüttung | |
RV/7100562/2012 |
1. Die Entscheidung
Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde bei der beschwerdeführenden GmbH u. a. festgestellt, dass die auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgewiesene Verbindlichkeit zwar zum mit 5 % Zinsen aufwandswirksam belastet worden war, die Forderung der Beschwerdeführerin jedoch zu den Bilanzstichtagen bis unverzinst verblieb. Verträge oder sonstige Vereinbarungen bestünden nicht. Nach 2007 ist der Forderungsstand des Verrechnungskontos auf rund 120.000 Euro gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer angestiegen.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat in die GmbH Wertpapiere eingelegt, die gegen Kapitalrücklage gebucht worden sind. Vereinbarungen über die Verzinsung des Verrechnungskontos oder über eine Saldierung der Einlage mit dem Verrechnungskonto bestehen nicht.
Die Ersparnis, die der Gesellschafter daraus hat, dass er über sein Verrechnungskonto zinsenlos Kredit erhält, führt bei ihm zu einer Bereicherung zu Lasten der Gesellschaft, die auf Zinseinnahmen verzichtet. Der Bereicherungswille seitens der Gesellschaft ist durch die Vorteilsgewährung ind...