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Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG
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Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG | |
RV/5100886/2010; , RV/5100888/2010, Revision eingebracht |
1. Die Entscheidung
Mit Schreiben vom wurde dem Finanzamt die Einbringung eines Einzelunternehmens nach Art. III UmgrStG in eine GmbH rückwirkend mit Stichtag mitgeteilt. Der Beschwerdeführer ist Alleingesellschafter der übernehmenden Gesellschaft. Folgende Unterlagen wurden gleichzeitig mit diesem Schreiben vorgelegt: Einbringungsvertrag samt Notariatsakt und Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung der GmbH, jeweils vom ; Einbringungsbilanz zum ; Unternehmensbewertung des Einzelunternehmens zum ; Liste der (übernommenen) Mitarbeiter des Einzelunternehmens. Der Einbringungsvertrag enthält keine Gegenleistungsbestimmung. Am wurden dem Finanzamt die Stichtagsbilanz zum und die Berechnung des Übergangsverlusts 2008, jedoch kein Anlageverzeichnis übermittelt.
Strittig war, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine Einbringung gemäß Art. III UmgrStG gegeben sind. Das Finanzamt hat den Beschwerdeführer aufgefordert, bis eine Jahres-/Zwischenabschlussbilanz zum vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Beschwerdeführer erst – nach mehrmaligem Urgieren – am nachgekommen. Im vorli...