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Abweichendes Wirtschaftsjahr: Zeitliche Zuordnung von Einkünften eines ausscheidenden Gesellschafters
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Abweichendes Wirtschaftsjahr: Zeitliche Zuordnung von Einkünften eines ausscheidenden Gesellschafters | |
RV/7102336/2013 |
1. Die Entscheidung
Die Einkünfte einer KG sowie die Einkünfte des Beschwerdeführers wurden für das Jahr 2011 (abweichendes Wirtschaftsjahr von April 2010 bis März 2011) gemäß § 188 BAO festgestellt. In der Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, dass er mit Stichtag , rückwirkend zum , aus der KG ausgeschieden sei.
Der Einkommensteuer wird das Einkommen des einzelnen Kalenderjahres zugrunde gelegt (Prinzip der Abschnittsbesteuerung; Periodenprinzip). Bei der Veranlagung eines Jahres sind jene Einkünfte zu erfassen, die in dem betreffenden Jahr erzielt wurden.
Scheidet der Abgabepflichtige während des Kalenderjahres aus einer Gesellschaft aus, sind die zuvor erzielten Einkünfte im Jahr des Ausscheidens einkommensteuerlich zu erfassen. Dementsprechend sind die vom Beschwerdeführer im Jahr seines Ausscheidens erzielten Einkünfte im Spruch des Feststellungsbescheids (§ 188 BAO) als in diesem Kalenderjahr erzielt auszuweisen. Solche Einkünfte in einem das Folgejahr betreffenden Feststellungsbescheid auszuweisen, ist rechtswidrig, weil sie dadurch erst für das dem Jahr des...