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Ist die Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im EZ 2001 unionsrechtmäßig?
AEUV Art. 56 Abs. 1 EG, Art. 63 Abs. 1; GewStG 1999 vom § 8 Nr. 5, § 9 Nr. 7, § 36 Abs. 4; KStG 1999 vom § 8b Abs. 1, § 8b Abs. 3, § 34 Abs. 4 Nr. 1; EStG 1997 vom § 20 Abs. 1 Nr. 1; KAGG § 40 Abs. 2; KStG 2002 vom § 34 Abs. 7 Satz 8; GewStG 1999 § 7 Satz 1
Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften i.H.v. weniger als 10 % (Streubesitzbeteiligungen) stammen, der Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet werden, wenn und soweit diese Dividenden in einem vorangegangenen Ermittlungsschritt von der Bemessungsgrundlage abgezogen worden sind, während hinsichtlich solcher Dividenden, die aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat stammen, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer kein Abzug und folglich auch keine (Wieder-)Hinzurechnung der Dividenden stattfindet?
BFH Urt. - I R 5/18 ...