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BFGjournal 5, Mai 2014, Seite 194

Gebührenpflicht übernommener Forderungen im Zuge eines Unternehmenserwerbs?

Gerald Moser

§ 38 UGB sieht eine im Detail komplexe Einzelrechtsnachfolge bei Unternehmensübergängen vor. Insbesondere gehen im Rahmen eines als Asset Deal gestalteten Unternehmensübergangs auch Forderungen, die Teil des Unternehmens sind, ex lege auf den Erwerber über. Im Zuge von Unternehmens-/Betriebserwerben werden allerdings vielfach über § 38 UGB hinausgehende Vertragswerke errichtet, die im gegenständlichen Fall die Zessionsgebühr nach § 33 TP 21 GebG auslösten (siehe dazu – aus Sicht des BFG – auch den Beitrag von Bavenek-Weber in diesem Heft, 199).


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RV/1659-W/11 (VwGH-Beschwerde zu 2013/16/0221 eingebracht)

1. Der Fall

Es erfolgte eine „vorsorgliche“ Gebührenanzeige, der eine Kopie eines englischsprachigen „Business Transfer Agreement“ beigefügt war. In der Darstellung des Parteienvertreters wird festgehalten, dass die bezeichneten Vermögenswerte, darunter Forderungen, auf den Erwerber im Wege einer gesetzlich angeordneten Zession nach § 38 Abs. 1 UGB auf den Erwerber übergingen und die übersandte Vereinbarung demnach keine Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 21 GebG auslöse. Die beigefügte Rechnung stelle (ebenfalls) keine Urkunde dar, da sie nur der Fakturierung diene.

Der Vertreter des Berufungswerbers legt ausführlich dar, dass...

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