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ASoK 10, Oktober 2012, Seite 385

Suspendierung bei Mobbing und Belästigung

Voraussetzungen im Beamten-Dienstrecht

Andreas Gerhartl

Für die in der Arbeitswelt theoretisch und – leider – auch praktisch anzutreffenden Phänomene „Mobbing“ und „Belästigung“ bestehen (auch) im öffentlichen Dienst ausdrückliche gesetzliche Regelungen. Zudem regelt das Beamten-Dienstrecht (vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichend und den Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses Rechnung tragend) die Suspendierung des Beamten vom Dienst. Der folgende Beitrag widmet sich diesen beiden Themenstellungen und behandelt daher die Suspendierung des Beamten wegen Mobbings und/oder Belästigung.

1. Einleitung

Gem. § 91 BDG ist der Beamte, der seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt, nach den Bestimmungen des 8. Abschnittes des Allgemeinen Teiles des BDG zur Verantwortung zu ziehen. In diesem rechtlichen Rahmen ist unter anderem auch die Suspendierung des Beamten vom Dienst geregelt. Bei der Suspendierung handelt es sich demnach um eine disziplinarrechtliche Maßnahme. Im Folgenden werden daher zunächst die eine Dienstpflichtverletzung bildenden Tatbestände „Mobbing“ und „Belästigung“ vorgestellt, bevor auf die zeitliche Reichweite sowie die Voraussetzungen einer Suspendierung und die damit verbundenen Rechtsfolgen (Bezugskürzung) eing...

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