Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausgaben eines Gesellschafter-Geschäftsführers bzw. AG‑Vorstands zugunsten der Körperschaft
Der UFS bejaht im vorliegenden Fall die Einlage von Aufwendungen des Gesellschafters in die Kapitalgesellschaft, die anlässlich mehrerer Reisen im Zusammenhang mit Verhandlungen über die Finanzierung der Gesellschaft entstanden sind. Die Reisekosten sind zwar nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften als Geschäftsführer abzugsfähig, aber als Erhöhung der Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile anzusehen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/0372-G/10; VwGH-Beschwerde zu 2013/15/0182 eingebracht |
1. Der Fall
Anlässlich einer Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstand einer AG erzielte, wurde u. a. festgestellt, dass Aufwendungen für Reisen nach Teneriffa und Abu Dhabi steuerlich nicht anzuerkennen seien. Unklar sei, in welcher Funktion („im Rahmen der X-Gruppe“) bzw. in wessen Auftrag der Steuerpflichtige daran teilgenommen habe und was es mit den weiteren Reisebegleitern auf der Reise nach Teneriffa (Herr J, Frau H) auf sich habe. In diesem Sinne ergingen in der Folge auch die angefochtenen Bescheide.
Dagegen wurde in der Berufung vorgebracht, die Reise nach Teneriffa habe der Steuerpflichtige in s...