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BFGjournal 5, Mai 2014, Seite 164

BFG und Wiener Parkometerabgabe

Wolfgang Nemec

Das seit bestehende Bundesfinanzgericht (BFG) ist auch für bestimmte Wiener Gemeindeabgaben und damit für die dazugehörigen Strafverfahren zuständig. Im folgenden Schwerpunktbeitrag werden einige aktuelle Erkenntnisse des BFG betreffend Strafen wegen Verletzung der Wiener Parkometerabgabeverordnung, u. a. im Zusammenhang mit dem sog. „Handyparken“, besprochen.

1. Parken mit dem richtigen Behindertenparkausweis

1.1. Der Fall

Der Beschwerdeführer stellte sein mehrspuriges Kraftfahrzeug in eine gebührenpflichtige Kurzparkzone und brachte seinen Ausweis nach § 29b StVO („Behindertenparkausweis“) mit der Nummer 1 … am Fahrzeug an.

Die belangte Behörde holte vor Erlassen des später angefochtenen Straferkenntnisses eine Abfrage bei der für die Ausstellung der „Behindertenparkausweise“ zuständigen MA 40 ein. Der Antwort der MA 40 vom Juni 2012 ist zu entnehmen, dass der auf den Beschwerdeführer lautende Ausweis Nummer 1 … (unter zusätzlicher vollständiger Angabe einer Ausstellungs- bzw. Geschäftszahl aus dem Jahr 1999) gestohlen und ein Duplikat mit der Nummer 2 … mit Datum auf den Beschwerdeführer ausgestellt worden sei.

Daraufhin verhängte die belangte Behörde im Straferkenntnis vom August ...

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