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BFGjournal 5, Mai 2014, Seite 162

„Wo bleibt der Mut zur Schaffung einheitlicher Regelungen? Wo ist die ZPO der Verwaltung?“

Im BFGjournal zu Gast: Univ.-Lektor Dr. Walter Schwartz, Rechtsanwalt in Wien

Walter Schwartz

Dr. Walter Schwartz ist Rechtsanwalt in Wien. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. In diesen Bereichen, insbesondere aber zu den Themen Vergabe- und Glücksspielrecht, ist er als Vortragender und Fachautor anerkannt. Bereits seine Dissertation hatte ausgewählte Probleme des österreichischen Glücksspielrechts zum Thema. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er am Juridicum Wien, seit mehr als 15 Jahren an der Anwaltsakademie.

BFGjournal:Das Bundesfinanzgericht ist seit auch gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben (z. B. Abfallwirtschaftsgesetz und Vergnügungssteuer) und die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben (z. B. Parkometerabgabe) zuständig. Wie sehen Sie diese Verschiebung im Zuge der Verwaltungsreform?

Walter Schwartz: Ich halte das für wenig sinnvoll: Das BFG ist von seinen Ressourcen nicht darauf eingestellt, neben seinen bundesweiten Zuständigkeiten auch in den Ländern flächendeckend als Rechtsmittelinstanz tätig zu werden. Pointiert gesagt: Das BMF stellt 550 neue Steuerprüfer ein, und die Rechtsmittelinstanz ist mit tausenden Parkstrafen „zugemüllt“? Da kann man nur den Kopf schütteln …

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