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BFGjournal 4, April 2014, Seite 157

Überlassung der Patientenkartei an Ordinationsnachfolger als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

Karl Fink

Die Überlassung der Patientenkartei stellt eine sonstige Leistung dar, weil die Weitergabe der darin aufgezeichneten Informationen über die behandelten Patienten an den Ordinationsnachfolger nach dem objektiven wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs und nach den Intentionen der Vertragspartner im Vordergrund steht. Denn die Kenntnis der Krankengeschichten der Patienten ist gerade für einen neu beginnenden Arzt von großer Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang ist das dem wirtschaftlichen Vorgang der Informationsweitergabe immanente Element der Lieferung eines Gegenstands, die Übergabe des diesbezüglichen Datenträgers (elektronisch oder in Papierform), als unselbständige Nebenleistung der sonstigen Leistung zu qualifizieren.


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RV/2100756/2012 (Revision nicht zugelassen)

1. Der Fall

Das Finanzamt hat im angefochtenen Umsatzsteuerbescheid den Erlös aus dem Verkauf der Patientenkartei in Höhe von 95.000 Euro brutto, über den vom Beschwerdeführer, der als praktischer Arzt seine Ordination mit Hausapotheke aufgegeben hat, keine S. 158 Rechnung ausgestellt worden ist, mit folgender Begründung mit dem Nettobetrag in Höhe von 79.166,67 Euro dem Normalsteuersatz unterworfen:

Die Umsätze hätt...

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