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Unterschiedliche Besteuerung von Substanzgewinnen bei in‑ und ausländischen Fonds europarechtswidrig
Thesaurierte Substanzgewinne von ausländischen Investmentfonds bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen waren vor dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 als sonstige Erträge steuerpflichtig. Dagegen waren thesaurierte Substanzgewinne von inländischen Investmentfonds vorerst nicht steuerpflichtig. Erst bei tatsächlicher Ausschüttung oder anlässlich der Veräußerung des Investmentzertifikates wurden diese „Gewinne“ besteuert. Das stellt eine verbotene Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, für die kein geeigneter Rechtfertigungsgrund gegeben war.
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1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin hat Anteilscheine an inländischen Investmentfonds i. S. d. § 1 InvFG 1993 gehalten. Diese inländischen Investmentfonds haben in ausländische Investmentfonds (Subfonds) investiert. Entgegen den gesetzlich vorgesehenen Regelungen (§ 42 Abs. 3 InvFG 1993) wurden die dabei entstandenen Einkünfte (thesaurierte Substanzgewinne) nicht versteuert. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurden die von der Beschwerdeführerin nicht versteuerten Substanzgewinne aus den ausländischen Subfonds in den Jahren 2007 bis 2009 (und somit vor der Änderung im BBG 2011) als steuerpflichtige ausschüttung...