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BFGjournal 4, April 2014, Seite 150

Kosten für ein Highschool-Jahr in Südafrika als außergewöhnliche Belastung bestätigt

Angela Stöger-Frank

Ein einjähriger Highschool-Besuch eines Kindes in Südafrika im Rahmen eines interkulturellen, staatlich anerkannten (§ 25 Abs. 9 Schulunterrichtsgesetz) Schüleraustauschprogramms vermittelt Lehrinhalte, die mit einer österreichischen allgemeinbildenden Schule nicht vergleichbar sind, sodass eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nicht existiert.


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2012/15/0037; RV/0454-F/10
§ 34 Abs. 8 EStG 1988; § 25 Abs. 9 SchUG

1. Die Entscheidung

1.1. Die Entscheidung des UFS

Der UFS begründete seine Entscheidung damit, dass allein die Fremdsprachenperfektion und die interkulturelle Bildung im Inlandsvergleich bereits wesentliche unterschiedliche Lehrinhalte darstellten, sodass die Möglichkeit einer gleichwertigen Ausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes verneint werden könne. Weiters führt der UFS aus, dass in Art. 165 AEUV die Ziele der Europäischen Union für die Schaffung eines europäischen Raums des Wissens normiert seien. Dabei komme der Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Das Finanzamt begründete seine ablehnende Haltung damit, dass im Sinne der Rechtsprechung des VwGH keine Zwangsläufigkeit bes...

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