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Anschaffungs- und Entgeltlichkeitsfiktion für Zuwendungen von Privatstiftungen
Im gegenständlichen Verfahren war vor dem BFG strittig, ob die Altvermögenseigenschaft von Wertpapieren (vor dem Wirksamwerden der neuen Vermögenszuwachsbesteuerung erworben) nach einer erfolgten Zuwendung aus einer Privatstiftung an einen Begünstigten erhalten bleibt oder die Anschaffungsfiktion des § 15 Abs 3 Z 2 EStG dazu führt, dass ein entgeltlicher Erwerb iSd § 124b Z 185 EStG vorliegt und folglich die Altvermögenseigenschaft verloren geht. Diese Einordnung war im gegenständlichen Fall entscheidend für die Frage, ob die zuvor abgeführte KESt in voller Höhe zu erstatten ist. Da zu dieser Rechtsfrage keine höchstgerichtliche Judikatur vorhanden war, ließ das BFG die Revision zu.
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RV/5100730/2022; Revision zugelassen und eingebracht. | §§ 15 Abs 3 Z 2 lit a, 27 Abs 3, 93 Abs 4, 124b Z 185 lit a EStG |
1. Der Fall
Mit Schreiben vom stellt der Beschwerdeführer (Bf) einen Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer (KESt) und ein Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerbescheides 2017. Im Jahr 2017 sei für die Veräußerung von 4.600 Stück Anteilen an einem Fonds KESt iHv 508.106,60 Euro einbehalten worden. Die Bank habe für Zwecke des KESt-Abzuges einen pauschalen Anschaffungswert iHv 851,37 Euro pro Stück...